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Kleiner Ratgeber
Allgemeine Informationen 2024.


Gesetzliche und private Absicherung von Behandlungen.

Kosten für die Behandlungen von Stresserkrankungen durch Ärzte und Therapeuten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung übernommen. Anwendungen oder Maßnahmen können per Rezept verordnet werden. Dies gilt auch für Medikamente oder bestimmte Hilfsmittel.

Bei Stresserkrankungen in Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ist u.U. die zuständige Berufsgenossenschaft der Kostenträger für weitere Behandlungen oder Anwendungen. Welche Kosten übernommen werden, finden Sie im Leistungskatalog Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft oder privater Versicherung.

Präventionsmaßnahmen und Anwendungen zugelassener Fachbereiche. Die Kosten dafür sind meistens mit Teilnahme oder bereits durch Antrag zu Beginn erstattungsfähig.

Behandlungen wie z.B. durch Heilpraktiker, TCM, Akupunktur, Meditation, physiotherapeutische Anwendungen sind in der Regel zunächst selbst zu zahlen und bedingt anteilig/voll erstattungsfähig.

Individuelle Gesundheits-Leistung (IGeL) oder Alternative Behandlungsformen können in Ausnahmefällen bewilligt oder (anteilig) erstattet werden.

Digitale Gesundheits-Anwendungen (DiGA) können per Rezept von Ärzten oder Therapeuten verordnet/verschrieben werden. Je nach Anwendung werden die Kosten vollständig übernommen oder nach erfolgreicher Teilnahme (anteilig) erstattet.

Falls Sie eine Therapie gefunden haben und diese in Anspruch nehmen möchten, können Sie selbst eine Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, zuständigen Berufsgenossenschaft oder privaten Leistungsträger beantragen.

Einige Therapie-Angebote können bereits mit der Zusage einer Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen, betriebliche oder private Leistungsträger begonnen werden.

Stand 2024. Änderrungen und Irrtümer vorbehalten.